Pressemitteilung | 07.04.2026
Beispiel

Die Anschlussleitungen sind ein Teil der Anlage zur Entwässerung von Grundstücken. Sie führen vom Übergabeschacht oder von der Grundstücksgrenze zur Sammelleitung. Dazu gehört auch die notwendige Anschlussvorrichtung. Die Stadtentwässerung möchte über alle Arbeiten an den Anschlussleitungen Bescheid wissen. Sie möchte mitreden. (siehe auch: Merkblatt - Technische Spezifikation zu Anschlusskanälen)
Deshalb muss man für alle Arbeiten an Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist wichtig für die Genehmigung von Arbeiten am Kanal. Eine Genehmigung für Straßenaufbruch ersetzt diesen Antrag nicht.