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Ortsgerichte in Bad Homburg

Ortsgerichte gibt es in fast jeder hessischen Stadt und Gemeinde. In größeren Städten gibt es mehrere Bezirke, in Bad Homburg v.d.Höhe sind es zwei. Jedes Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher oder der Ortsgerichtsvorsteherin, mindestens einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin und weiteren drei Ortsgerichtsschöffinnen oder -schöffen, insgesamt also aus fünf Personen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, erhalten also keine laufende Besoldung oder Vergütung. Für seine Tätigkeit erhebt das Ortsgericht aber Gebühren auf gesetzlicher Grundlage.

Aufgaben

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören:

 

  • Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (auch fremdsprachig)
  • Sicherung des Nachlasses in Sterbefällen
  • Erstellung der Sterbefallsanzeigen für das Nachlassgericht
  • Schätzungen von Grundstücken, Gebäuden (mit privater oder gewerblicher Nutzung) und Eigentumswohnungen mit Erstellung von Wertgutachten

Die jeweiligen Gebühren sind im Gebührenverzeichnis aufgeführt und sind in bar zu bezahlen. Es besteht keine Möglichkeit der EC-Kartenzahlung.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.